Am 18. Mai: Ja zum Steuergesetz – Nein zur Leerlauf-Initiative

Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Aargau über zwei wichtige Vorlagen ab: die Steuergesetzrevision und die sogenannte Leerlauf-Initiative. Beide betreffen unseren Alltag – sei es finanziell oder organisatorisch. Beide verlangen eine klare Haltung.
Steuergesetzrevision: gezielte Entlastung für Familien, Arbeitnehmende und Eigentümer
Die aktuelle Steuergesetzrevision bringt längst überfällige Entlastungen – insbesondere für Familien, Berufstätige und Menschen mit eigenem Vermögen, das sie sich über Jahre aufgebaut haben.
Folgende Punkte sind zentral:
Höhere Abzüge für Kinder, Ausbildung und Kinderdrittbetreuung (neu bis 25’000 Franken pro Kind)
Entlastung bei der Vermögenssteuer, insbesondere für Personen mit bescheidenem Vermögen
Bessere Abzugsmöglichkeiten bei Weiterbildungen
Senkung der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen
Der Kanton Aargau steht finanziell solide da. Die Vorlage ist ausgewogen, sozialverträglich und für Gemeinden tragbar. Gerade in einer Zeit, in der vieles teurer wird, ist es richtig, die Bevölkerung gezielt steuerlich zu entlasten.
Leerlauf-Initiative: ein kantonaler Sonderweg ohne Mehrwert
Die Leerlauf-Initiative verlangt verpflichtende Lohnanalysen ab 50 Mitarbeitenden und will eine kantonale Gleichstellungsstelle wiedereinführen. Das führt zu:
mehr Bürokratie für Unternehmen, insbesondere KMU
Doppelspurigkeiten mit dem bereits bestehenden Bundesrecht
keinem nachweisbaren Nutzen für die betroffenen Arbeitnehmenden
Anstelle von echten Verbesserungen schafft die Initiative zusätzliche Kontrollmechanismen, neue Stellen in der Verwaltung und mehr Aufwand – ohne spürbare Wirkung. Gleichstellung ist wichtig, aber nicht über neue Formulare, sondern durch faire Rahmenbedingungen, Leistung und Eigenverantwortung.
Bitte stimmen Sie am 18. Mai:
✔️ Ja zur Steuergesetzrevision
❌ Nein zur Leerlauf-Initiative