Warum ich 2025 nicht erneut für die Finanzkommission kandidiere – Persönliche Erklärung

Bei den Gesamterneuerungswahlen 2025 werde ich nicht mehr als Mitglied der Finanzkommission der Gemeinde Kaiseraugst kandidieren. Diese Entscheidung fällt mir alles andere als leicht – ich habe die Arbeit in der Finanzkommission sehr geschätzt, sie stets mit grossem Engagement wahrgenommen und durfte Teil eines gut funktionierenden Teams sein.
Grund für den Rückzug ist das Unvereinbarkeitsgesetz des Kantons Aargau. Gemäss § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. f UG dürfen Verwandte und Verschwägerte bis und mit dem 2. Grad nicht gleichzeitig in bestimmten Behörden Einsitz nehmen – darunter auch Gemeinderat und Finanzkommission. Da mein Schwiegervater Jean Frey bei den diesjährigen Wahlen erneut als Gemeindepräsident kandidiert, ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft von uns beiden aus rechtlicher Sicht nicht zulässig.
Diese Unvereinbarkeit ergibt sich nicht aus meiner ursprünglichen Wahl vor vier Jahren, sondern erst durch meine Heirat im Jahr 2023. Sie wurde im Rahmen der aktuellen Gesamterneuerungswahlen durch die Gemeindeverwaltung festgestellt.
Ich respektiere diese gesetzliche Bestimmung, auch wenn ich schweren Herzens auf eine erneute Kandidatur verzichte. Gleichzeitig nutze ich die Gelegenheit, meine volle Unterstützung für Jean Frey und seine Kandidatur als Gemeindepräsident auszudrücken. Er bringt Erfahrung, Sachverstand und das nötige Feingefühl für dieses wichtige Amt mit.
Ich danke allen, die mir in den vergangenen Jahren das Vertrauen geschenkt haben – und freue mich, mich weiterhin für Kaiseraugst einsetzen zu dürfen. In welcher Rolle auch immer.
Manuel Ackermann
Präsident SVP Kaiseraugst
Mitglied der Finanzkommission (bis 31.12.2025)